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Unsere Anschrift

Pusteblume e.V.
Dusslinger Weg 10
72072 Tübingen

Telefon: (07071) 76242
www.pusteblume-tuebingen.de

Leitende Erzieherin: Gisela Geilen-Maier

Öffnungszeiten und Gruppengröße

Unsere Öffnungszeiten:

Beginn ist Mo-Fr um 8.00 Uhr. Montags und Freitags endet die Betreuungszeit um 13.00 Uhr, Dienstags – Donnerstags um 15.00 Uhr.

In der Regel hat die Kindergruppe je nach Absprache in den Sommerferien und in den Weihnachtsferien bis zu zwei Wochen geschlossen.In der Gruppe sind 10 Kinder im Alter von eins bis drei Jahren.

Die Finanzierung

Der Monatsbeitrag errechnet sich ab Januar 2012 aus der Gebührenstaffel der Stadt Tübingen. Er muss jeden Anfang des Monats auf das Konto der Pusteblume einbezahlt/überwiesen werden. Die Eltern errechnen sich den Beitrag selbstständig und die Angaben werden jährlich stichprobenartig von der Stadt geprüft. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 41 €. Von diesen Beträgen werden ein Großteil der Personalkosten, die Miete der Gruppenräume, anfallende Unkosten für Spiel- und Bastelmaterial und hauswirtschaftliche Kosten (inkl. Windeln) beglichen. Der Verein erhält als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe mit Betriebserlaubnis nach § 45 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes einen Landeszuschuss. Unser Betreuungsangebot für Kleinkinder entspricht der Bedarfsplanung der Stadt Tübingen, die uns ebenfalls mit einem Zuschuss unterstützt. Daher können wir auch nur Kinder aus dem Stadtgebiet Tübingen aufnehmen, es sei denn, ihre Gemeinde übernimmt die betreffenden Zuschüsse.

Der Verein

Die Kindergruppe Pusteblume e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Ziel es ist, Eltern für ihre Kleinkinder eine qualifizierte Betreuungsmöglichkeit zu bieten. Die Gruppe entstand durch eine Elterninitiative. Daher hängt das Funktionieren des Vereins als auch die Organisation der Gruppe vom Engagement der Eltern ab.

Für die Vereinsarbeit bedeutet das folgendes:

Die Elternschaft, d.h. die Mitglieder des Vereins, stellt den ersten und zweiten Vorstand und den Kassenwart des Vereins. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung und die des Vorstands sind in der Vereinssatzung festegelegt.

Es finden regelmäßig, mindestens einmal im Jahr Mitgliederversammlungen statt, zu denen der Vorstand einlädt und die in der Regel an einen Elternabend gekoppelt sind (siehe auch Satzung). Die Beschlussfähigkeit der Mitglieder setzt die Anwesenheit von mindestens 2/3 der Mitglieder voraus.

Da die Pusteblume ein kleiner Verein ist, sind wir auf das Engagement jedes Einzelnen angewiesen. Für die Mitglieder, die nicht organisatorisch tätig sind, bieten sich vielfältige Möglichkeiten zur Unterstützung im Alltag oder auf kommunalpolitischer Ebene.

Aufnahmeverfahren und Kündigung der Mitglieder

Aufnahme

Wenn Sie Interesse an unserer Kindergruppe haben und uns ihr Kind anvertrauen möchten, können Sie sich gerne telefonisch informieren. Da in der Regel eine große Nachfrage nach Betreuungsplätzen besteht, ist es sinnvoll, sich frühzeitig vor Beginn der gewünschten Betreuungszeit zu melden und bei uns auf die Warteliste setzen zu lassen.

Vorraussetzungen:

Wenn in der Pusteblume ein Platz frei wird, nehmen wir mit den Interessenten telefonisch Kontakt auf und bieten den Eltern mit ihrem Kind einen Schnuppertermin an. Nach diesem Termin haben beide Parteien eine abgesprochene Bedenkzeit nach dessen Ablauf der Aufnahmevertrag geschlossen werden kann.

Kündigung

Da es aus finanziellen Gründen für unseren Verein notwenig ist, die Gruppe kontinuierlich voll besetzt zu haben, ist eine rechtzeitige Kündigung im Interesse aller. Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss mindestens 2 Monate vor dem gewünschten Austritt dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Sollte für den freiwerdenden Platz innerhalb der Kündigungsfrist kein Nachfolgekind gefunden werden, muss ein zusätzlicher Monatsbeitrag gezahlt werden. Eine Kündigung Ende Juli ist nur möglich, wenn die Eltern des ausscheidenden Kindes für den Monat August ein Nachfolgekind vorstellen. Ausnahmen sind nur in Absprache mit den Erzieherinnen und dem Vorstand möglich.